Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Wenn eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegt, haben Sie Anspruch auf die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse.

Dies wird in der Sprechstunde und den ersten (maximal vier) sogenannten probatorischen Sitzungen geklärt, für welche die Kostenübernahme in jedem Fall gesichert ist. Die Genehmigung zur Durchführung einer Psychotherapie ist spätestens nach den probatorischen Sitzungen erforderlich und erfolgt durch die jeweilige Krankenkasse.

Beantragt werden können zunächst maximal zwei Kurzzeittherapien mit je 12 Sitzungen à 50 Minuten, im Einzelfall auch Langzeittherapien über 60 Sitzungen, die bei Bedarf nochmals um maximal 40 Sitzungen verlängert werden können. Eine maximale Therapiedauer von 100 Stunden kann nicht überschritten werden. Danach ist eine zweijährige Wartezeit erforderlich.

Bitte prüfen Sie deshalb vor Antritt Ihrer Therapie, ob Sie in den letzten zwei Jahren genehmigungspflichtige Sitzungsstunden in Anspruch genommen haben. Halten Sie hierfür auf jeden Fall Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse.

Selbstzahler

In bestimmten Fällen kann es auch Sinn machen, die Psychotherapie selbst zu zahlen. Auch dies ist möglich.